Fragen und Antworten

1Ich habe gelesen, Sie beraten auch beim Weg in die Selbständigkeit. Wie kann ich denn Kleinunternehmer werden?
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Stadt anmelden. Die Stadt schickt dann ein Schreiben an das Finanzamt. Das Finanzamt sendet Ihnen einen Fragebogen. Und mit diesem Fragebogen gehen Sie zum Steuerberater - also zu uns.
2Warum? Was könnte ich denn sonst falsch machen?
Beispielsweise könnten Sie einen zu hohen Gewinn einschätzen, mit daraus resultierenden zu hohen Vorauszahlungen. Außerdem ist es hilfreich, von Beginn an daran zu denken, dass Sie dem Finanzamt einen Jahresabschluss und eine Gewinnermittlung einreichen müssen.
3Kann ich meine Unterlagen dem Steuerbüro auch zuschicken oder muss ich dazu persönlich erscheinen?
Der Steuerberater hat keine Begrenzung seiner Tätigkeit auf die Bundesländer. Er kann deutschlandweit tätig sein. Das heißt, auch wenn Sie weiter entfernt wohnen, können Sie uns konsultieren und uns Ihre Unterlagen per Post und per Mail zusenden. Unsere Mandanten kommen nicht nur aus der Umgebung von Rosellen und Rosellerheide, sondern beispielsweise auch aus Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Duisburg, Krefeld - und sogar Berlin.
4Ich gebe zu, ich habe ein wenig Chaos in meinen Geschäftsunterlagen und blicke nicht mehr so ganz durch. Wie können Sie mir helfen?
Wir führen Sie schrittweise heraus und fragen Sie beispielsweise: Liegt eine Buchführung vor? Handschriftliche Aufzeichnungen? Belege wie Lieferantenrechnungen, Notizen über Barausgaben, Kundenrechnungen? Mit Hilfe des Steuerberaters bekommen Sie das wieder in den Griff.
5Es ist jetzt aber dringend, das Finanzamt hat mich schon angemahnt.
Sie bekommen in der Regel eine Fristverlängerung, die beantragen wir für Sie.
6Ist das sicher?
Auch das Finanzamt ist froh, wenn die Unterlagen in ordentlicher Form und durch einen Steuerberater eingereicht werden. Wenn sie geschätzt werden müssen, dann ist das doppelte Arbeit für das Finanzamt.
7Ich bin freiberuflicher Physiotherapeut und als Kleinunternehmer beim Finanzamt registriert. Dieses Jahr habe ich viele Klienten, und ich drohe, die Umsatzgrenze von 17.500 Euro für Kleinunternehmer zu überschreiten. Was kann ich machen?
Eigentlich sollte man sich ja darüber freuen dürfen, wenn man Erfolg in seiner Arbeit hat. Besonders für Kleinunternehmer ist es ärgerlich, wenn sie wegen einer verhältnismäßig geringfügigen Überschreitung der Umsatzgrenze bestraft werden. Im Gespräch mit dem Steuerberater finden sich dafür aber oft ganz einfache Lösungen. Als Physiotherapeut haben Sie zum Beispiel in der Regel viele Klienten, die auf Rezept vom Arzt zu Ihnen kommen. Alle vom Arzt verschriebenen Maßnahmen jedoch sind automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Für Ihre Umsatzgrenze sind also nur die Honorare relevant, die sie von Patienten ohne ärztliche Überweisung erhalten.
8Aber das Finanzamt hat mich darauf nicht hingewiesen.
Das Finanzamt hat nur ein Interesse an vollständigen und schlüssigen Unterlagen. Wir hingegen wollen für Sie das Beste. Wir arbeiten schließlich für unsere Mandanten und nicht für das Finanzamt.
9Apropos Finanzamt. Ich arbeite als selbständiger Handwerker. Wenn ich den Steuerberater wechsle, kann mir das Nachteile bringen, weil mein jetziger Steuerberater den besseren Draht zum Finanzamt hat?
Entscheidend sind in Ihrem Fall die Betriebsprüfer, die immer wieder wechseln. Da kann sich kein persönliches Verhältnis zum Betriebsprüfer aufbauen. Wichtig ist nicht der Draht des Steuerberaters zum Finanzamt. Wichtig ist Ihr persönlicher Draht zum Steuerberater. Sie sollten sich gut beraten fühlen, das ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Im Übrigen helfen wir Ihnen auch bei den alltäglichen Geschäftsabwicklungen und mit der Lohnabrechnung Ihrer Angestellten. Beispiel: Angestellte, die eine Verdienstbescheinigung brauchen, beispielsweise für Wohngeld oder zur Einschätzung des Kindergartenbeitrags, die bekommen diese Bescheinigungen direkt von uns. Da brauchen Sie sich gar nicht darum kümmern, das sind für uns selbstverständliche Serviceleistungen.
10Und welche weiteren Serviceleistungen bieten Sie an?
Wir helfen bei der Existenzgründung, der Buchhaltung, machen Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, sämtliche Steuererklärungen, Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Hausgeldabrechnung und nicht zuletzt unterstützen wir Sie im Kontakt mit den Banken. Denn Sie sollten bedenken, dass beispielsweise eine eigene Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) den Banken in der Regel nicht genügt, sondern die Datev-Aufstellung maßgeblich ist.
11Welche Unternehmen sind denn bei Ihnen hauptsächlich als Mandanten?
Wir haben ein breites Spektrum an Erfahrungen. Unsere Mandanten sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Therapeuten, Handwerker, Dienstleister, Restaurants, Kioske, Getränkemärkte, Bauunternehmer, Speditionen, Versicherungsmakler, KFZ-Werkstätten, Online-Shops, Vereine, Freiberufler und Angestellte.
12Benötige ich als ganz normaler Arbeitnehmer auch einen Steuerberater?
Sobald Sie Einkünfte außerhalb ihres Angestelltenverhältnisses haben, interessiert sich das Finanzamt für deren Versteuerung. Ein gutes Beispiel ist die Photovoltaikanlage. Wenn sie eine solche Anlage besitzen, dann haben sie Gewerbeeinkünfte, und die müssen sie versteuern. Auch dabei helfen wir Ihnen.
13Ist ein Lohnsteuerhilfeverein nicht immer günstiger als ein Steuerberater?
Das kann man pauschal nicht so sagen. Bei den Lohnsteuerhilfevereinen muss man einen Mitgliedsbeitrag bezahlen, und der kann höher sein als das Honorar des Steuerberaters, das sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte richtet. Und das Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos. Sie sollten also die Chance wahrnehmen, sich zu informieren. Wir freuen uns auf Sie!